Corona-Regelung in der Judohalle

Trainingsbetrieb
Der Zutritt zum Training wird ab dem 15.10.2021 entsprechend der 3-G-Regel gewährt. Alle Sportler haben den Trainern/Innen unaufgefordert bei Betreten der Halle ihre Zertifikate oder Nachweise vorzulegen. Schüler/innen können aufgrund der umfassenden Testungen an den Schulen ohne Zertifikate teilnehmen.
Kinder die noch nicht in die Schule gehen benötigen, wie bisher, einen negativen Bürgertest um der
3-G Regelung zu entsprechen. Diese sind für diese Altersklasse in den Testzentren auch weiterhin kostenlos erhältlich.

Es wird weiterhin eine Teilnehmer-Liste als Nachverfolgungsliste geführt. Alle Trainingsteilnehmer haben sich unaufgefordert in der entsprechenden Liste einzutragen.

Außerhalb der Matte herrscht Maskenpflicht.
Bei Krankheits- oder Erkältungssymptomen wird die Teilnahme am Training verwährt.
Eltern oder Begleiter/innen bleibt die Anwesenheit beim Training nach wie vor untersagt.

Versammlungen
Alle Teilnehmer werden über die 3G-Regel kontrolliert und müssen sich in eine Nachverfolgungsliste eintragen.

Versammlungen unterliegen der Maskenpflicht.

Wettkampfbetrieb
Entsprechend der bestehenden DJB-Regelungen müssen alle Teilnehmer, Kampfrichter und Helfer an Wettkampftagen, auch wenn eine Impfung oder Genesung vorliegt, einen negativen Bürgertest vorlegen. Die Kontrolle erfolgt bei Betreten der Halle.

Außerhalb der Matte herrscht Maskenpflicht!

Eltern oder Begleiter/innen bleibt die Anwesenheit bei Wettkämpfen nach wie vor verwehrt.